
Ihre Anträge richten Sie bitte auf dem Postweg an die zuständige Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge (Verteilungsstelle), die Ihnen ebenfalls angezeigt wird.
Zur Suche nach der zuständigen Gerichtsvollzieherin oder dem zuständigen Gerichtsvollzieher für das Land Nordrhein-Westfalen benötigen Sie die Postleitzahl oder den Wohnort und ggfs. die Straße der Schuldnerin oder des Schuldners.
Durch die Antragsstellung an die Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge können Sie Verzögerungen wegen einer eventuellen Verhinderung des Gerichtsvollziehers vermeiden. Weitere wichtige Informationen erhalten Sie im Bereich "Infos" und "Hilfe".